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   OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2019 - 1 M 29/19   

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OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2019 - 1 M 29/19 (https://dejure.org/2019,8179)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.03.2019 - 1 M 29/19 (https://dejure.org/2019,8179)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. März 2019 - 1 M 29/19 (https://dejure.org/2019,8179)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Bayern, 25.10.2013 - 3 CE 13.1839

    Beamtenrecht; Beförderung; Besetzung einer sog. "Hebungsstelle"; Stellenhebung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2019 - 1 M 29/19
    Die in § 22 Abs. 2 Nr. 4 LBG LSA geregelte Frist, an die das Beförderungsverbot knüpft, stellt eine Mindestfrist dar, die durch Rechtsvorschriften oder Verwaltungsanordnung konkretisiert, d. h. auch heraufgesetzt werden kann ( vgl. auch § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BRRG in der bis zum 31.03.2009 geltenden Fassung; BayVGH Beschluss vom 25. Oktober 2013 - 3 CE 13.1839 -, juris [m. w. N.]; Kugele, BBG, § 22 Rn. 20; Plog/Wiedow, BBG, Band 1, § 22 BBG Rn. 6; GKÖD, Band I Teil 2c, § 22 BBG Rn. 53 ).

    Dazu ist grundsätzlich - auch im Interesse der Gleichbehandlung - eine Mindestbewährungszeit zu absolvieren ( siehe: BayVGH Beschluss vom 25. Oktober 2013, a. a. O.; vgl. auch: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Band 2, § 19 LBG NRW Rn. 18; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Art. 17 LlbG Rn. 17, 19 ).

    Diese Mindestdienstzeit ist mithin mit dem Leistungsprinzip vereinbar, da dieser Zeitraum sowohl geeignet als auch erforderlich ist, um eine zuverlässige Prognose über die voraussichtliche Bewährung im zuletzt erreichten Beförderungsamt abzugeben ( ebenso: BayVGH Beschluss vom 25. Oktober 2013, a. a. O.; OVG NRW, Beschluss vom 14. Dezember 2017, a. a. O. Rn. 7 ff.; Plog/Wiedow, a. a. O. Rn. 6 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2017 - 1 B 1510/17

    Beförderungsvoraussetzung einer zweijährigen Bewährungszeit eines Beamten;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2019 - 1 M 29/19
    Denn die Anforderungen des Beförderungsamtes sind typischerweise höher als diejenigen des aktuell innegehabten Amtes ( OVG NRW, Beschluss vom 14. Dezember 2017 - 1 B 1510/17 -, juris Rn. 7 ff. ); für das Vorliegen abweichender Besonderheiten ist hier weder etwas dargetan noch sonst ersichtlich.

    Diese Mindestdienstzeit ist mithin mit dem Leistungsprinzip vereinbar, da dieser Zeitraum sowohl geeignet als auch erforderlich ist, um eine zuverlässige Prognose über die voraussichtliche Bewährung im zuletzt erreichten Beförderungsamt abzugeben ( ebenso: BayVGH Beschluss vom 25. Oktober 2013, a. a. O.; OVG NRW, Beschluss vom 14. Dezember 2017, a. a. O. Rn. 7 ff.; Plog/Wiedow, a. a. O. Rn. 6 ).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2019 - 1 M 29/19
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07-, NVwZ 2007, 1178 ).

    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2019 - 1 M 29/19
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet ( BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, und Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [m. z. N.] ).

    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen kann, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint ( BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2014 - 1 M 33/14

    Fortsetzung eines Beförderungsstellenbesetzungsverfahrens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2019 - 1 M 29/19
    Der sich daraus ergebende Betrag war nicht im Hinblick auf ein bloßes Neubescheidungsbegehren weiter zu reduzieren ( siehe: OVG LSA, Beschlüsse vom 15. April 2014 - 1 M 31/14 und 1 M 33/14 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2014 - 1 M 31/14

    Beförderungskonkurrenz und (Negativ-)Wirkungen eines Anforderungsprofils;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2019 - 1 M 29/19
    Der sich daraus ergebende Betrag war nicht im Hinblick auf ein bloßes Neubescheidungsbegehren weiter zu reduzieren ( siehe: OVG LSA, Beschlüsse vom 15. April 2014 - 1 M 31/14 und 1 M 33/14 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 M 145/18

    Abbruch eines Beförderungsstellenbesetzungsverfahrens; Vorliegen eines sachlichen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2019 - 1 M 29/19
    Im Hinblick auf den sowohl in dem Auswahlvermerk als auch von dem Verwaltungsgericht in Bezug genommenen und hier einschlägigen Kabinettsbeschluss vom 12. Dezember 1995 ( vgl.: LT-Drs. 7/1091 vom 3. Januar 2017, Seite 2, https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/starweb/PADOKA/servlet.starweb ), der die Mindestwartezeit prinzipiell auf zwei Jahre verlängert hat, durfte die Antragstellerin im maßgeblichen Zeitpunkt der Auswahlentscheidung ( vgl. hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 1 M 145/18 -, juris [m. w. N.] ) am 9. Oktober 2018 nicht befördert werden.
  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 12.14

    Adäquate Kausalität; Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch; Befähigung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2019 - 1 M 29/19
    Der für eine Regelbeurteilung vorgesehene Zeitraum wird in aller Regel die Obergrenze darstellen ( so: BVerwG, Urteil vom 19. März 2015 - 2 C 12.14 -, juris Rn. 17 [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2019 - 1 M 29/19
    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2019 - 1 M 29/19
    Der Bewerberauswahl dürfen nur Gesichtspunkte zugrunde gelegt werden, die den von Art. 33 Abs. 2 GG geforderten Leistungsbezug aufweisen ( BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, NVwZ 2011, 1270 [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Beförderungskonkurrenz; maßgeblicher Zeitpunkt der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2022 - 1 M 79/22

    Zum Beförderungsverbot des § 22 Abs. 2 Nr. 4 LBG LSA (Wartezeit/Stehzeit)- Recht

    Dass die Mindestwartezeit des § 22 Abs. 2 Nr. 4 LBG LSA (juris: BG ST 2009) mit Kabinettsbeschluss vom 12. Dezember 1995 prinzipiell auf zwei Jahre verlängert wurde, ist rechtlich nicht zu erinnern (Bestätigung vom OVG LSA, Beschluss vom 11.03.2019 - 1 M 29/19 -).(Rn.10).

    Entgegen der Annahme der Beschwerde ist der Antragsteller daher schriftlich mit entsprechender Begründung dokumentiert bereits vorab unter dem 4. November 2021, im Übrigen auch hiernach im Auswahlvermerk vom 15. November unter laufender Nr. 2 unter Bezugnahme auf die entsprechende Rechtsprechung des Senates ( OVG LSA, Beschluss vom 11. März 2019 - 1 M 29/19 - juris ) und dem dort in den Blick genommenen o. g. Kabinettsbeschluss "von der Auswahlentscheidung ausgenommen" worden.

    Denn die Anforderungen des Beförderungsamtes sind typischerweise höher als diejenigen des aktuell innegehabten Amtes ( siehe zum Vorstehenden: OVG LSA, Beschluss vom 11. März 2019 - 1 M 29/19 - juris Rn. 10 f. [m. w. N.] ); für das Vorliegen abweichender Besonderheiten ist hier weder etwas dargetan noch sonst ersichtlich.

    Diese Mindestdienstzeit ist mithin mit dem Leistungsprinzip vereinbar, da dieser Zeitraum sowohl geeignet als auch erforderlich ist, um eine zuverlässige Prognose über die voraussichtliche Bewährung im zuletzt erreichten Beförderungsamt abzugeben ( siehe zum Vorstehenden: OVG LSA, Beschluss vom 11. März 2019 - 1 M 29/19 - juris Rn. 12 f. [m. w. N.] ).

  • VGH Hessen, 11.07.2019 - 1 B 2402/18

    Verbot der Sprungbeförderung und Konkurrentenstreit

    Sie dienen der zuverlässigen Beurteilung des Leistungsvermögens und sollen eine fundierte Prognose über die voraussichtliche Bewährung ermöglichen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. März 2019 - 1 M 29/19 -, juris Rn. 12; Bay. VGH, Beschluss vom 25. Oktober 2013 - 3 CE 13.1839 -, juris Rn. 36; von Roetteken, HBR IV, § 21 Rn. 21).
  • LAG Köln, 28.02.2020 - 4 SaGa 22/19

    Einstweiliges Verfügungsverfahren; Konkurrentenstreitverfahren; Fachlehrer;

    cc) Eine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs der Antragstellerin scheidet allerdings dann aus, wenn im insofern maßgeblichen Zeitpunkt der Auswahlentscheidung für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle das Beförderungsverbot weiterhin besteht, so dass der Mitbewerber nicht hätte ausgewählt werden dürfen (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11. Juli 2019 - 1 B 2402/18, Rn. 7, juris; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. März 2019 - 1 M 29/19, Rn. 9, juris).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 26.05.2020 - 8 Sa 254/17

    Vergütung - Anspruch auf Zulage - ständige Vertretung Schulleitung

    Wenn demgegenüber eingewendet wird, Sinn und Zweck dieser Regelung sprechen für das Verständnis einer gesetzlichen Mindestfrist ( OVG LSA, Beschluss vom 11.03.2019 - 1 M 29/19 - Rn. 10, juris ), können die dort angestellten Erwägungen für diese Auslegung gerade nicht auf den vorliegenden Fall angewendet werden.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2020 - 1 M 123/20

    Konkurrenz bei der Zulassung zur Aufstiegsausbildung in die Laufbahngruppe 2 des

    Die Antragsgegnerin hat den Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers in dem hier maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung zum Aufstieg ( vgl. hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 1 M 145/18 -, juris [m. w. N.], Beschluss vom 11. März 2019 - 1 M 29/19 -, juris Rn. 9 ) verletzt (a).
  • VG Halle, 19.08.2019 - 5 B 61/19
    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 1 VwVfG LSA, § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG, da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt (siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 - juris, vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 - juris; OEufach0000000014, Beschlüsse vom 11. März 2019 - 1 M 29/19 - juris, vom 5. März 2019 - 1 M 16/19 - juris und 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris m.w.N.).
  • VG Bremen, 03.07.2023 - 6 V 281/23

    Konkurrenteneilverfahren, Beförderungsverbot, Probezeit

    Sie dienen der zuverlässigen Beurteilung des Leistungsvermögens und sollen eine fundierte Prognose über die voraussichtliche Bewährung ermöglichen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 11.03.2019 - 1 M 29/19 -, juris Rn. 12; Bay. VGH, Beschl. v. 25.10.2013 - 3 CE 13.1839 -, juris Rn. 36; von Roetteken, HBR IV, § 21 Rn. 21).
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